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Buks GmbH & Co.KG



AGB 



Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Buks GmbH & Co.KG

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns, Buks GmbH & Co.KG, Brügger Str. 2 B, 53842 Troisdorf, info@buks.tech, Geschäftsführer: Sven Buks (im Folgenden Buks GmbH & Co.KG oder wir/uns), und Ihnen als unseren Kunden. Wir bieten unsere Leistungen ausschließlich gegenüber gewerblichen Endverbrauchern an. Die AGB gelten insoweit ausschließlich gegenüber gewerblichen Endkunden. Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung unserer AGB.

(4) Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sofern sie dem Kunden bei einem früher von Buks GmbH & Co.KG bestätigten Auftrag zugegangen sind

(5) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Vertragsschluss/ Angebote

(1) Aufträge werden erst durch die Auftragsbestätigung von Buks GmbH & Co.KG verbindlich. Diese fungiert gleichzeitig als Annahmeerklärung unsererseits.

(2) Alle Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als Festangebote bezeichnet sind.

(3) Änderungen und Ergänzungen müssen in Textform erfolgen und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Buks GmbH & Co.KG.

§ 3 Preise

(1) Die Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Werk ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben und Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Diese werden separat ausgewiesen.

(2) Ändern sich nach Abgabe des Angebotes oder nach Auftragsbestätigung bis zur Lieferung die maßgebenden Kostenfaktoren wesentlich, so werden sich Buks GmbH & Co.KG und der Kunde über eine Anpassung der Preise und der Kostenanteile verständigen.

(3) Buks GmbH & Co.KG ist bei neuen Aufträgen oder Anschlussaufträgen nicht an vorhergehende Preise gebunden. Es ergeht gesondertes Angebot und Auftragsbestätigung.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis für Lieferungen oder sonstige Leistungen zahlbar innerhalb 8 Tagen ohne Abzug nach Rechnungsdatum. Eine Skontogewährung wir nicht vereinbart, soweit sich nicht ausdrücklich aus den Angeboten etwas anders ergibt.

(2) Der Kaufpreis und die Versandkosten können nur mit den von uns angebotenen Zahlungsmöglichkeiten bezahlt werden.

(3) Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig. Die Geltendmachung darüberhinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

(4) Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn sich Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag ergeben.

(5) Die nachhaltige Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller noch offener Forderungen von Buks GmbH & Co.KG gegenüber dem Kunden zur Folge. Darüber hinaus ist Buks GmbH & Co.KG in diesem Fall berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen, sowie nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Zahlung vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Versand, Versandbedingungen

(1) Sofern nicht anders vereinbart, wählt Buks GmbH & Co.KG Verpackung, Versandart und Versandweg. Die Versandkosten werden von uns extra in den Bestellunterlagen ausgewiesen.

(2) Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Werkes von Buks GmbH & Co.KG auf den Kunden über. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.

(3) Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware auf seine Kosten gegen von ihm zu bezeichnende Risiken versichert.

(4) Buks GmbH & Co.KG ist zu Teillieferungen berechtigt. Wenn wir die Bestellung durch Teillieferungen erfüllen, entstehen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Kunden, berechnen wir für jede Teillieferung gesondert Versandkosten.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die bestellen Waren bleiben Eigentum von Buks GmbH & Co.KG bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist.

(2) Eine Be- oder Verarbeitung durch den Kunden erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB im Auftrag von Buks GmbH & Co.KG; Buks GmbH & Co.KG wird entsprechend dem Verhältnis des Netto-Fakturenwerts seiner Ware zum Netto- Fakturenwert der zu be- oder verarbeitenden Ware Miteigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherstellung der Ansprüche von Buks GmbH & Co.KG gemäß Absatz 1 dient.

(3) Bei Verarbeitung (Verbindung/Vermischung) mit anderen, nicht Buks GmbH & Co.KG gehörenden Waren durch den Kunden gelten die Bestimmungen der §§ 947, 948 BGB mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil von Buks GmbH & Co.KG an der neuen Sache nunmehr als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen gilt.

(4) Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß den Absätzen 1 bis 3 vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.

(5) Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von Buks GmbH & Co.KG, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen berechtigten Ansprüchen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an Buks GmbH & Co.KG ab. Auf Verlangen von Buks GmbH & Co.KG ist der Kunde verpflichtet, Buks GmbH & Co.KG unverzüglich alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte von Buks GmbH & Co.KG gegenüber den Kunden unseres Kunden erforderlich sind.

(6) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden nach Verarbeitung gemäß Absatz 2 und/oder 3 zusammen mit anderen Buks GmbH & Co.KG nicht gehörenden Waren weiterveräußert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung gemäß Absatz 5 nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware von Buks GmbH & Co.KG. Übersteigt der Wert der für Buks GmbH & Co.KG bestehenden Sicherheiten dessen Gesamtforderungen um mehr als 10%, so ist Buks GmbH & Co.KG auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach eigner Wahl verpflichtet.

(7) Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind Buks GmbH & Co.KG unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden, soweit sie nicht von Dritten getragen sind.

(8) Falls Buks GmbH & Co.KG nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von seinem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Preisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.

§ 7 Lieferung, höhere Gewalt

(1) Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Materialbeistellungen, soweit diese vereinbart wurden. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist eingehalten, wenn sich die Versendung ohne Verschulden on Buks GmbH & Co.KG verzögert oder unmöglich ist.

(2) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Buks GmbH & Co.KG, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern eine Erfüllung unmöglich wird. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhersehbare, unvermeidbare Umstände, z.B. Betriebsstörungen, gleich, die Buks GmbH & Co.KG die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen; den Nachweis darüber hat Buks GmbH & Co.KG zu führen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten. Der Kunde kann Buks GmbH & Co.KG auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob diese zurücktreten will, oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern will. Erklärt er sich nicht, kann der Kunde vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Buks GmbH & Co.KG wird den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt, wie in Absatz 1 ausgeführt, eintritt. Er hat Beeinträchtigungen des Kunden so gering wie möglich zu halten.

§ 8 Gewährleistung

(1) Maßgebend für Qualität und Ausführung der Erzeugnisse sind die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Wurde dazu nichts vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik.

(2) Wenn Buks GmbH & Co.KG den Kunden außerhalb seiner Vertragsleistung beraten hat, haftet er für die Funktionsfähigkeit und die Eignung des Liefergegenstandes nur bei ausdrücklicher Zusicherung.

(3) Mängelrügen sind unverzüglich wenigstens in Textform gegenüber Buks GmbH & Co.KG zu machen. Bei versteckten Mängeln ist die Rüge unverzüglich nach Feststellung zu erheben. In beiden Fällen verjähren, soweit nichts anderes vereinbart, alle Mängelansprüche zwölf Monate nach Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist beginnt mir Ablieferung der Ware.

§ 9 Haftung

(1) Buks GmbH & Co.KG haftet gegenüber den Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haftet Buks GmbH & Co.KG – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 10 Gewerbliche Schutzrechte und Rechtsmängel

(1) Hat Buks GmbH & Co.KG nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Kunden zu liefern, so steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter im hierdurch nicht verletzt werden. Buks GmbH & Co.KG wird den Kunden auf ihm bekannte Rechte hinweisen.

(2) Der Kunde hat Buks GmbH & Co.KG von Ansprüchen Dritter freizustellen und Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten. Wird diesem die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so ist Buks GmbH & Co.KG – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung der Rechtslage zwischen Kunde und dem Dritten einzustellen. Sollte Buks GmbH & Co.KG durch die Verzögerung die Weiterführung des Auftrages nicht mehr zumutbar sein, so ist er nach vorheriger Androhung zum Rücktritt berechtigt.

(3) Buks GmbH & Co.KG überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch zurückgesandt; sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten. Diese Verpflichtung gilt für den Kunden entsprechend. Der zur Vernichtung Berechtigte hat den Vertragspartner von seiner Vernichtungsabsicht rechtzeitig vorher zu informieren.

(4) Buks GmbH & Co.KG stehen die Urheber- und ggf. gewerbliche Schutzrechte, insbesondere alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen und Zeichnungen zu.

(5) Sollten sonstige Rechtsmängel vorliegen, gilt für diese § 8 entsprechend.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Buks GmbH & Co.KG.

(3) Nebenabreden und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

letzte Aktualisierung: Stand August 2022